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Selbstbewertung Sozialen Unternehmertums

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Die Kultur des sozialen Unternehmertums bezieht sich auf lokale Traditionen und Aktivitäten, unter anderem seitens der Zivilgesellschaft und Organisationen der Sozialwirtschaft. Sie finden heraus, welche Anstrengungen unternommen werden, um das soziale Unternehmertum stärker ins Bewusstsein zu rücken, und ob bürgergeführte Initiativen und Organisationen der Sozialwirtschaft unterstützt werden. Sie werden außerdem dazu befragt, inwiefern Bildungsanbieter soziales Unternehmertum durch formales und nicht-formales Lernen fördern und ob Universitäten Studien dazu durchführen. Schließlich werden Sie aufgefordert, zu bewerten, in welchem Umfang regelmäßig statistische Daten über Sozialunternehmen erhoben und analysiert werden.
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Leitlinien:
Glossar:
Aktiengesellschaft

eine Rechtsform, die im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: eine Form der Aktiengesellschaft, die üblicherweise von gewinnorientierten Unternehmen genutzt und typischerweise zu kommerziellen Zwecken errichtet wird, um Gewinne an die Aktionäre auszuschütten; sie gehört den Aktionären und schüttet typischerweise Gewinne an die Aktionäre entsprechend ihrem Aktienanteil aus.

Anlagen für Kleinanleger

Investment eines Privatanlegers, der auf eigene Rechnung Wertpapiere kauft und verkauft und nicht für ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation.

Ausstieg

die Beendigung der Beziehung zwischen Investor und Unternehmen. Wie ein Ausstieg zu erfolgen hat, wird in der Regel bei Abschluss der Investition vereinbart. Im Falle einer Wohltätigkeitsorganisation wird der Geldgeber idealerweise durch mehrere andere Geldgeber ersetzt. Der zeitliche Rahmen für den Ausstieg kann zu Beginn vereinbart werden. Im Falle eines Sozialunternehmens könnte ein Ausstieg beispielsweise die Rückzahlung eines Darlehens erforderlich machen und der Zeitpunkt ist an den kommerziellen Erfolg des Unternehmens geknüpft. Zu einem Ausstieg kann es kommen, wenn das Unternehmen an ein anderes Sozialunternehmen oder, was häufiger der Fall ist, an ein gewerbliches Unternehmen verkauft wird.

Besicherte/unbesicherte Darlehen

Darlehen können mit dem finanzierten Investitionsgut oder mit allen Vermögenswerten des Unternehmens besichert werden; sie können aber auch unbesichert sein; in diesem Fall würde der Investor, wenn die finanzierte Initiative keine ausreichenden Einnahmen erzielt und es keine ausreichenden Zuflüsse aus anderen Quellen gibt, sein gesamtes oder einen Teil seines Geldes verlieren.

Bootstrapping

eine Form der Gründungsfinanzierung, bei der ein Unternehmer die Gründung und Entwicklung eines Unternehmens mit seinem Eigenkapital und dem erwirtschafteten Umsatz finanziert.

De-facto-Sozialunternehmen

Körperschaften, die praktisch als Sozialunternehmen betrieben werden, die aber nicht leicht oder nicht von anderen Unternehmen zu unterscheiden sind.

Eigenkapitalfinanzierung

Ein Investor stellt eine Finanzierung bereit, durch die Eigentumsrechte auf ihn übertragen werden. Aufgrund dieser Rechte wird der Investor an den Gewinnen der Organisation beteiligt, üblicherweise in Form von Dividenden. Es gibt verschiedenste Eigenkapitalgeber, so z. B. die Gründer der Organisation, Freunde, Familie, Institutionen und private Geldgeber (auch „Angel Investors“ oder Unternehmensengel bezeichnet). Venture Philanthropy-Fonds sind eine mögliche Quelle der Eigenkapitalfinanzierung für Sozialunternehmen. Bei neueren, noch in der Erprobung befindlichen Eigentumsformen (z. B. der „Community Interest Company“ im Vereinigten Königreich) können Eigenkapitalanteile erworben werden, allerdings erfolgt hier eine Deckelung der Rendite.

Finanzierung

Hierbei handelt es sich um den Prozess der Geld- und Kapitalbeschaffung durch das Sozialunternehmen oder ganz allgemein für geschäftliche Zwecke; in der Regel wird sie von den jeweiligen Finanzakteuren bereitgestellt.

Fremdfinanzierung

Bei einer Fremdfinanzierung wird Geld geliehen, das zur Finanzierung eines Unternehmens verwendet wird, unabhängig davon, ob es sich um ein herkömmliches Unternehmen oder ein Sozialunternehmen handelt. Üblicherweise werden Schulden in zwei Kategorien unterteilt: kurzfristige Schulden zur Finanzierung des Tagesgeschäfts und langfristige Schulden zur Finanzierung des Anlagevermögens des Unternehmens. Die Rückzahlung kurzfristiger Darlehen erfolgt in der Regel innerhalb eines Zeitraums von weniger als einem Jahr. Langfristige Schulden werden über längere Zeiträume zurückgezahlt.

Geduldiges Kapital

eine Form von langfristigem Kapital. Der Investor ist bereit, finanziell in ein Unternehmen zu investieren, ohne dass kurzfristig eine Rendite zu erwarten ist. Der Investor verzichtet zunächst auf eine Rendite, in der Regel bis zum Erreichen vereinbarter Ziele, wie z. B. eine vereinbarte Umsatzleistung. In der Zwischenzeit konzentriert sich der Investor auf die soziale Wirkung, die das Unternehmen erzielt. Eine Rückzahlung oder Zinszahlungen können fällig gestellt werden, wenn das Unternehmen seine Ziele im Hinblick auf die soziale Wirkung nicht erreicht.

Genossenschaft

eine Rechtsform, die im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: befindet sich im gemeinsamen Eigentum und unter demokratischer Kontrolle der Menschen, die bei der Genossenschaft arbeiten, über die Genossenschaft Handel treiben oder ihre Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen; kann nahezu jedes Ziel verfolgen, vorausgesetzt, es gibt eine gemeinsames wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Bedürfnis oder Interesse, das die Genossenschaftsmitglieder teilen; kann Gewinne an Mitglieder ausschütten.

Hybride Mittel

Bereitstellung finanzieller Mittel für wirkungsorientierte Projekte/Unternehmungen; es werden verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten und Investoren kombiniert.

Impact Investing

eine Form von Investitions, bei der neben einer finanziellen Rendite auch eine soziale Wirkung erzielt werden soll. Auch bekannt unter der Bezeichnung „3D-Investment“, da bei Investitionsentscheidungen nicht nur Risiko und Rendite berücksichtigt werden, sondern auch soziale und ökologische Auswirkungen. Zu unterscheiden ist dies von „verantwortungsbewusstem Investieren“ oder ESG-Investitionen (Environment, Social, Governance – Umweltschutz, soziale Verantwortung und verantwortungsvolle Unternehmensführung), da hier nach Möglichkeiten gesucht wird, eine positive soziale, ökologische oder kulturelle Wirkung zu erzeugen.

Initiativen für eine kollektive Wirkung

Bei Initiativen für eine kollektive Wirkung (Collective impact initiative) handelt es sich um ein langfristiges Engagement einer Gruppe wichtiger Akteure aus verschiedenen Sektoren für eine gemeinsame Agenda zur Lösung eines bestimmten sozialen Problems. Ihre Maßnahmen stützen sich auf ein gemeinsames System zur Messung der sozialen Wirkung, gegenseitig stärkende Maßnahmen und eine kontinuierliche Kommunikation und werden von einer unabhängigen Hauptorganisation durchgeführt.

Investitionsbereitschaft

Projekte zur Förderung der Investitionsbereitschaft stärken Unternehmen in ihrer Bereitschaft, Schulden aufzunehmen, Eigenkapital einzusetzen oder andere Arten von Investitionen zu tätigen. Auch wenn keine Entscheidung für eine Investition getroffen wird, hat ein Projekt zur Förderung der Investitionsbereitschaft möglicherweise dazu beigetragen, ein besseres Verständnis für Geld zu entwickeln und mit mehr Sicherheit an die Erstellung von Geschäfts- und Finanzmodellen heranzugehen. Solche Projekte können von Unterstützungsorganisationen oder Investoren angeboten werden.

Kapital

bezieht sich auf jede Art von Vermögen eines Unternehmers oder eines Unternehmens, einschließlich liquide Mittel und Anlagevermögen. Zu anderen Formen von Kapital gehören (unter anderem) Sachanlagen, Humanressourcen und geistiges Eigentum.

Kreditbürgschaften und Kreditbürgschaftsfonds

Zusage eines Dritten zur teilweisen Deckung der Verluste bei Kreditausfällen. Sie können von einer staatlichen Stelle und/oder privatwirtschaftlichen Geschäftspartnern gestellt werden. Sie werden durch einen Fonds gestützt, der als Sicherheit dient.

Mezzanine-Finanzierung

ein Instrument, das durch eine bestimmte Form der Umsatzbeteiligung die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital/Zuschüssen schließt. Es beinhaltet die Bereitstellung eines besonders risikoreichen Darlehens, dessen Rückzahlung an den finanziellen Erfolg des Sozialunternehmens geknüpft ist.

Nachrangige Schuldtitel und nachrangige Darlehen

Darlehen, die Investoren zuletzt zurückgezahlt werden, jedoch Vorrang vor Eigenkapital haben. Investoren haben bei solchen Darlehen im Gegensatz zu den normalen oder vorrangigen Schuldtiteln einen nachrangigen Status und werden daher bei Rückzahlungen erst nach Inhabern erstrangiger Schuldtitel bedient. Der Grund dafür ist, dass nachrangige Schuldtitel mit höheren Risiken verbunden sind und häufig höher verzinst sind oder eine höhere Rendite haben.

Öffentlich-private Partnerschaft

eine Form der Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und dem Privatsektor, die das Ziel verfolgt, strategische öffentliche Dienstleistungen bzw. deren Erbringung zu modernisieren.

Öffentliches Beschaffungswesen

bezieht sich auf den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen durch Regierungen und staatliche Unternehmen. Da ein erheblicher Teil der Steuergelder in das öffentliche Beschaffungswesen fließt, wird von Regierungen erwartet, dass sie dabei Effizienz und hohe Verhaltensstandards walten lassen, um eine hohe Qualität der Leistungen sicherzustellen und das öffentliche Interesse zu wahren.

ozialunternehmen zur Arbeitsintegration (Work Integration Social Enterprises – WISE)

Sozialunternehmen, deren Hauptziel die berufliche Integration – innerhalb des WISE selbst oder in ganz normalen Unternehmen – von Menschen ist, die erhebliche Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Erreicht wird diese Integration durch eine produktive Tätigkeit und individuelle Folgemaßnahmen oder über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, in denen die Arbeitnehmer Qualifikationen erwerben. WISEs sind in verschiedenen Sektoren aktiv.

Quasi-Eigenkapital

ein Finanzinstrument, das einige Merkmale von (Vorzugs- oder Stamm-) Aktien integriert. Es handelt sich jedoch weder um Fremd- oder Eigenkapital, noch ist es als Investment strukturiert; die Rückzahlung ist an die finanzielle Entwicklung des Kapitalnehmers gekoppelt (so wird die Rückzahlung z. B. als Prozentsatz der zukünftigen Einnahmeströme des Kapitalnehmers berechnet).

Rechtsform

die grundlegende, von einem Unternehmen gewählte Rechtsform, auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten sowie steuerliche Regelungen in erster Linie Anwendung finden und Bezug nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Rechtsformen des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft, der Stiftung, des Vereins, der Genossenschaft und der Aktiengesellschaft, die mit lokalen Varianten in den meisten Mitgliedstaaten existieren. Im Verfassungsrecht, im Gesetzesrecht und in der Rechtsprechung erfolgt in der Regel eine gesonderte Behandlung jeder dieser Rechtsformen.

Rechtsstellung

ein Rechtsstellung bezieht sich auf verschiedene Rechtsformen und richtet sich in der Regel nach der steuerlichen Behandlung, wie beispielsweise (a) die steuerliche Abzugsfähigkeit gemeinnütziger Ausgaben bei Spenden und bei der Einkommenssteuer für bestimmte Arten von Stiftungen, Verbänden und gemeinnützigen Unternehmen und (b) der Steuerstatus, der Integrationsunternehmen in einigen Ländern gewährt wird. Darüber hinaus gibt es Beispiele für Rechtsstellungen in einigen Ländern, die für bestimmte Rechtsformen gelten, die einer lokalen Auslegung des Begriffs „Sozialunternehmen“ oder „Sozialwirtschaft“ folgen.

Rückzahlbarer Zuschuss

Darlehen, die nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn das Projekt bestimmte vorab definierte Meilensteine erreicht. Werden die Meilensteine nicht erreicht, wird der rückzahlbare Zuschuss in einen Zuschuss umgewandelt. Von diesem Mechanismus kann Gebrauch gemacht werden, wenn der Erfolg des Projekts das Sozialunternehmen in die Lage versetzt, das Darlehen an den Investor zurückzuzahlen, der aufgrund der sozialen Wirkung investiert. 

Schenkungsabsicht

der bewusste Wille, eine Schenkung vorzunehmen, abzugrenzen von einer Schenkung, die irrtümlich oder unter Druck erfolgt.

Seed-Finanzierung

Im Rahmen einer solchen Finanzierung wird Geld für die Anschubfinanzierung eines Start-up-Unternehmens, für ein Projekt, einen Konzeptnachweis oder die erste Produktentwicklung bereitgestellt.

Soziale Kriterien

Vergabebehörden können in Vergabeverfahren soziale Kriterien anwenden, um eine nachhaltige Entwicklung, soziale und ökologische Ziele zu erreichen. Soziale Kriterien können in technischen Spezifikationen, Auswahlkriterien, Vergabekriterien und Vertragserfüllungsklauseln Eingang finden. Sie können im Rahmen eines integrierten Ansatzes für Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen mit „grünen“ Kriterien kombiniert werden.

Soziale Wirkung

Soziale Wirkung wird im Wesentlichen anhand von vier Aspekten definiert: (i) der infolge einer Tätigkeit geschaffene Wert; (ii) der Wert, der Begünstigten und allen anderen Betroffenen zugute kommt; (iii) eine Wirkung, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen berücksichtigt; (iv) eine Wirkung, die daran gemessen wird, wie sich die Situation ohne die vorgeschlagene Maßnahme darstellen würde.

Sozialklauseln

In öffentlichen Vergabeverfahren kann auf Sozial- und Arbeitsstandards verwiesen werden, die Auftragnehmer erfüllen müssen, wenn sie an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten. Zu diesem Zweck können Vergabebehörden Sozialklauseln verwenden.

Sozialunternehmen

Das „Sozialunternehmen“ ist ein Akteur der Sozialwirtschaft, dessen vorrangiges Ziel eher die gesellschaftlichen Auswirkungen seiner Arbeit als die Erwirtschaftung eines Gewinns für seine Eigentümer oder Partner sind. Es ist auf dem Markt durch die  Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und innovativ tätig und verwendet Überschüsse in erster Linie für die Verwirklichung sozialer Ziele. Es wird in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet, insbesondere durch die Einbindung von Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Beteiligten, die von seiner unternehmerischen Tätigkeit betroffen sind.

Stiftung

eine Rechtsform, die im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: gegründet von einem oder mehreren „Gründungsmitgliedern“; Zuweisung von Vermögenswerten zur Erfüllung eines sozialen Auftrags; kann zur Erfüllung einer ganzen Reihe sozialer Aufgaben (z. B. philanthropischer, künstlerischer, kultureller oder religiöser Aufgaben) errichtet werden; Vermögenswerte und Überschüsse können ausschließlich für die in der Satzung genannten sozialen Aufgaben verwendet werden und werden nicht ausgeschüttet.

Tantiemen

eine Form der Finanzierung, bei der sich der Geldgeber an einem Produkt oder einer Dienstleistung beteiligt und als Gegenleistung für sein Investment einen Prozentsatz des Gewinns ausgezahlt bekommt.

Venture philanthropy

Ihr Ziel ist die Schaffung stärkerer sozialer Organisationen, indem diese sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Hilfe erhalten, um ihre soziale Wirkung zu verstärken. Unterstützt werden Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Sozialunternehmen oder sozial orientierte gewerbliche Unternehmen, wobei sich die jeweilige Organisationsform nach länderspezifischen rechtlichen und kulturellen Normen richtet.

Verein

eine Rechtsform, die im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: eine Gruppe von Einzelpersonen oder Körperschaften, die sich auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung organisieren, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen; kann errichtet werden, um verschiedene soziale Aufgaben zu erfüllen; Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet und im Allgemeinen nicht an Mitglieder oder anderweitig ausgeschüttet.

Vergabestellen

„Vergabestellen“ können der Staat, regionale oder lokale Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Verbände sein, die aus einer oder mehreren solcher Behörden oder aus einer oder mehreren solchen Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen.

Vorbehaltene Aufträge

EU-Mitgliedstaaten können einer bestimmten Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern oder einer bestimmten Art von Diensten die Teilnahme an Vergabeverfahren vorbehalten.

Vorrangige Schuld

 in ein Unternehmen investiertes Geld, für das ein vorrangiger Anspruch auf Rückzahlung besteht. In der Regel handelt es sich dabei um Sicherheiten in Form von Pfandrechten an Vermögenswerten des Unternehmens. Bei jeder Rückzahlung oder Liquidation haben die Darlehensgeber Vorrang vor den Eigenkapitalgebern, und zwar beginnend mit der vorrangigen Schuld.

Wandeldarlehen

unbesichertes Darlehen oder nachrangige Darlehen mit der Option (entweder für den Darlehensgeber oder den Darlehensnehmer) zur Umwandlung in eine Eigenkapitalbeteiligung. Diese Umwandlungsoption kann von einem Darlehensgeber oder einer Venture-Philanthropie-Organisation ausgeübt werden, wenn es Aussichten auf steigende finanzielle Renditen gibt und sich dadurch die Möglichkeit bietet, eine zusätzliche Rendite zu erwirtschaften, und zwar in Form einer Eigenkapitalbeteiligung, bei der ein Wertsteigerungspotenzial vorhanden ist, während bei einem Darlehen die Aussichten auf finanzielle Gewinne begrenzt sind. Alternativ kann dieses Instrument in Situationen eingesetzt werden, in denen die Aussicht auf Darlehenstilgung möglicherweise hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Es bietet Sozialunternehmen die Möglichkeit, eine Verbindlichkeit loszuwerden und sie in eine Finanzierungsform umzuwandeln, bei der eine Rückforderung ausgeschlossen ist.

Zuschussfinanzierung

nicht rückzahlbare Gelder, Sachwerte, Dienstleistungen oder andere Dinge von Wert, die einer Organisation übertragen werden, ohne dass dem Geber dadurch Eigentumsrechte in irgendeiner Form gewährt werden. Einige Investoren machen mitunter Gebrauch von „rückzahlbaren Zuschüssen“. Dies kann die Rückzahlung eines Zuschusses bei Eintreten eines vertraglich vereinbarten Ereignisses beinhalten. Beispielsweise könnte ein Zuschuss gewährt werden, um eine Initiative zur Mittelbeschaffung zu ermöglichen; wenn die Initiative zur Mittelbeschaffung jedoch erfolgreich ist oder eine vereinbarte Höhe übersteigt, wird unter Umständen ein Teil des Zuschusses zurückgezahlt.